Ferlacher Sportzentrum ad acta gelegt!

Regional

Mit der Gemeinderatssitzung vom 11.7.2023 wurde das Ferlacher Sportzentrum ad acta gelegt. Die Realisierung dieses Projektes ist in weite Ferne gerückt. Um das Gerichtsverfahren nicht noch weiter in die Länge zu ziehen und unabsehbare Kosten zu produzieren, hat sich die Stadtgemeinde Ferlach schweren Herzens dazu entschlossen die Klage zurückzuziehen und das gesamte Projekt zu stoppen.

Rückblick:

Um für Ferlachs Jugend und die Sportmannschaften DSG, ATUS und Vanessa Herzog eine zeitgemäße und moderne Sportstätte zu realisieren, hat man sich seitens der Stadtgemeinde Ferlach auf Standortsuche begeben. Als idealer Standort wurde ein rund 60.000 Quadratmeter umfassendes Grundstück zwischen Kirschentheuer und Görtschach nördlich der Landesstraße B 95 ausgewählt. Neben Fußballfeldern sollte ein Tribünenkomplex mit Kantine, mehrere Kabinen mit modernen Sanitäranlagen, eine Speedskating-Bahn sowie ein naturschutzfachliches Begleitprojekt, ein Biotop als Amphibienlebensraum, errichtet werden.
2019 wurde mit den Grundeigentümern eine Einigung erzielt und mit dem Umwidmungsverfahren begonnen. Wie allgemein im Widmungsverfahren erforderlich, wurden alle Fachabteilungen (Naturschutz, Straßenbauamt, Umwelt / Schall und Emissionen, Geologie Bodenschutz und Gewässermonitoring) ins Verfahren eingebunden. Eine besonders umfangreiche Prüfung der Standorteignung wurde in diesem Fall durchgeführt und somit konnte 2021 das Umwidmungsverfahren beschlossen werden. Das Widmungsverfahren wurde damals nicht an die Kärntner Landesregierung weitergeleitet, da ein Grundstückseigentümer nicht
mehr verkaufen wollte.
Im Jänner 2023 erfolgte das Urteil zu den Gunsten der Gemeinde. Die Gegnerische Partei hat Berufung eingelegt, der Berufung wurde stattgegeben und das Verfahren wurdes an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung zurückgewiesen. Der Rechtsstreit dauert nun schon mehrere Jahre. Die Baukosten, wie ursprünglich mit rd. € 5 Mio. angenommen, haben sich bis jetzt auf rd. € 9 Mio. drastisch erhöht. Würde der Stadtgemeinde Ferlach nun Recht zugesprochen werden, müssten die Grundstü-cke Zug um Zug, ohne der Zusicherung, dass die Widmung durch die Landesregierung Kärnten mit dem neuen Raumordnungsgesetz positiv ausfällt, gekauft werden. Die derzeit anfallenden Verzugszinsen beim Kauf betragen mittlerweile 32 % (8% p.a.). Somit würde der gesamte Flächenankauf von allen Grundeigentümern mit einer Kostenerhöhung von € 479.272 auf € 652.044,26 um € 172.772,26 teurer ausfallen.

Diese Finanzierungsbasis würde langfristig sämtliche finanziellen Spielräume der Gemeinde binden bzw. ist auch davon auszugehen, dass hier die aufsichtsbehördliche Zusage nicht gegeben sein wird.

Um die derzeit gute finanzielle Situation der Gemeinde nicht leichtsinnig zu gefährden, hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Stopp-Taste zu drücken.

Ich als Bürgermeister bedauere diese Entscheidung sehr, da das Sportzentrum nicht nur für die Region ein Vorzeigeprojekt des gemeinsamen Miteinanders gewesen wäre, sondern auch die Ferlacher Jugend eine moderne Sportstätte zur Bewegung gehabt hätte. Die Gegner, die überwiegend ihre persönlichen Interessen gegen das Projekt vertreten haben, werden sich über die Entscheidung freuen.

Ihr/Euer
Ingo Appé